ALLE KASSEN

Die Praxis Ortho 20 hat Verträge mit allen österreichischen Krankenkassen.
Kommen Sie mit Ihrer gültigen E-Card in die Praxis Ortho20, Marchfeldstraße 10/DG im 20. Bezirk in Wien.

PRIVATPATIENT

In der Praxis Ortho20 können Sie auch privat behandelt werden. Das heißt, Sie tragen alle Kosten selbst und bezahlen die erhaltenen Leistungen sofort in der Praxis bar oder mit der Bankomatkarte. Wir bitten um Verständnis, dass Sie das Honorar nicht nachträglich per Überweisung bezahlen können.
Sie erhalten eine Honorarnote über die erbrachten Leistungen.

Falls Sie eine private Krankenversicherung mit ambulanten Tarif abgeschlossen haben, können Sie die Honorarnote bei Ihrer Versicherungsgesellschaft einreichen. Die Versicherung erstattet Ihnen dann- je nach Tarif- eventuell die Kosten teilweise oder gänzlich zurück.

TERMIN

Um zu uns zu kommen, benötigen sie einen Termin. 

Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 1 3619951.

Informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie nicht zu einer vereinbarten Behandlung kommen können. So kann eine andere Patientin/ein anderer Patient den frei gewordenen Termin nützen.

WAS MUSS ICH ZUM TERMIN MITBRINGEN?

Bitte bringen Sie Ihre gültige E-Card und einen Lichbildausweis, sowie alle bereits vorhandenen Befunde, Röntgenbilder, MRT- und CT- Untersuchungen auf Film oder Papier mit. Bitte lassen Sie sich Röntgenbilder, sowie MRT-  und CT- Untersuchungen immer ausdrucken. Untersuchungen auf digitalen Medien können von unserer Software oft nicht gelesen werden.

Nehmen Sie eine aktuelle Medikamentenliste mit, auf der die Medikamente verzeichnet sind, die Sie einnehmen müssen. Wenn Sie einen Allergiepass besitzen, legen Sie ihn bitte bei jedem Besuch bei der Anmeldung vor.

Falls Sie im selben Quartal bereits drei Fachärzte aufgesucht haben, benötigen wir auch eine Überweisung. 

AKUTTERMIN

Bitte rufen Sie uns unter der Nummer +43 1 3619951 an, wenn Sie einen Akuttermin benötigen. Dies erspart Ihnen unnötig lange Wartezeiten und erleichtert uns die Organisation des Ordinationsalltages.

NEUER PATIENT

Kommen Sie bitte mindestens 15 Minuten vor dem vereinbarten Termin in die Praxis Ortho20 Dr. Gerald Schlerka, wenn Sie noch nie bei uns waren. Sie benötigen eine gültige E-Card und einen Lichtbildausweis, da wir verpflichtet sind Ihre Identität zu überprüfen. Nehmen Sie alle Vorbefunde und Vorbilder zum Termin mit und vergessen Sie nicht eine aktuelle Medikamentenliste, auf der alle Medikamente angeführt sind, die Ihnen aktuell verordnet wurden, mitzubringen. 
Wenn Sie einen Allergiepass besitzen, legen Sie ihn bitte bei der Anmeldung vor. Vor der ersten Ordination werden Sie aufgefordert einen Anamnesebogen und eine Datenschutzverordnung sorgfältig durchzulesen und zu unterschrieben. 

FEHLENDE E-CARD

Wenn Sie Ihre E-Card vergessen haben, oder diese nicht funktioniert, müssen wir eine Privatordination verrechnen. Wenn Sie bei uns bereits PatientIn sind, können Sie uns die gültige E-Card oder eine Überweisung innerhalb von drei Werktagen vorbeibringen.


AKUTE UNFALLVERLETZUNGEN

In der Facharztpraxis für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie Dr. Gerald Schlerka werden keine akuten Unfallverletzungen (Arbeitsunfall, Autounfall, Freizeitunfall) behandelt. Bitte wenden Sie sich an eine unfallchirurgische Ambulanz oder an ein Unfallkrankenhaus.

WARTEZEIT

Durch ein effizientes Ordinationsmanagement sind wir bestrebt die Wartezeit für Sie so kurz wie möglich zu halten. 


PRIVATLEISTUNGEN

Ihre Krankenkasse zahlt nicht alles. In der Praxis Dr. Gerald Schlerka werden auch Leistungen angeboten, die von Ihrer Krankenkasse nicht bezahlt werden. Sie werden vorab davon informiert und entscheiden, ob Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen wollen. Sie bezahlen diese Leistung in der Praxis bar oder mit Bankomatkarte und erhalten eine Honorarnote. Falls Sie über eine Krankenzusatzversicherung verfügen, können Sie die Honorarnote bei Ihrer Versicherungsgesellschaft einreichen, falls Sie auch einen ambulanten Tarif abgeschlossen haben. Eventuell werden Ihnen dann Kosten rückerstattet.

ÄRZTLICHES ATTEST

Ärztliche Atteste werden von der Krankenkasse nicht bezahlt und stellen eine Privatleistung dar.

GERICHTLICHE GUTACHTEN

Dr. Gerald Schlerka erstellt keine gerichtlichen Gutachten.


STOSSWELLENTHERAPIE

Die Extrakorporale Stoßwellentherapie ist eine sehr wirkungsvolle Behandlungsmethode von Schmerzen im Bereich des Stütz - und Bewegungsapparates. Energiereiche Schallwellen werden in die schmerzenden Körperareale geleitet und so die Ursachen der Schmerzen gezielt behandelt. In der Facharztpraxis für Orthopädie Dr. Schlerka Ortho20 wird dieses moderne Therapieverfahren erfolgreich angewandt. 


CORONA PANDEMIE- VERHALTENSREGELN IN DER ORDINATION

Mit Juli 2023 sind in Österreich alle Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus aufgehoben worden. Covid-19 ist keine meldepflichtige Erkrankung mehr. 

Wir bitten Sie weiterhin Ihren Termin pünktlich einzuhalten und OHNE Begleitperson in die Ordination zu kommen.  NOTWENDIGE Begleitpersonen sind natürlich von dieser Regel ausgenommen. - Das sind Begleitpersonen von Patient*innen mit körperlichen Einschränkungen, Patient*innen mit Sprachbarrieren etc. sowie Begleitpersonen von minderjährigen Patient*innen


Bereits seit dem 1.05.2023 benötigen Sie keinen FFP2 Mund-Nasen-Schutz mehr um zu uns zu kommen. Bitte beachten Sie weiterhin die allgemein gültigen Verhaltensregeln wie Abstandhalten, Händehygiene und Nies- und Hustenetikette.